Dienstleistungen

Kleinreparaturen  im Haus

Malerarbeiten

Möbelaufbau und -montage

• Laminat- oder Vinylbodenverlegung

• Installation von Sanitärarmaturen 

• Elektroinstallation (z.B. Installation von Steckdosen, Lampen)

• Anschluss & Aufbau von Haushaltsgroßgeräten

• Montage von Regalen und Wandhalterungen

• Einbau von Fenstern und Türen

• Gartenarbeit und Gartenpflege

• Montage von Sonnenschutzsystemen (z.B. Rollläden, Markisen)

 

Sehr geehrte Kunden,
wir möchten Sie freundlich daran erinnern, dass gemäß Paragraf 35a Absatz 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (ESTG) bestimmte Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar sind. Diese Regelung ermöglicht es Ihnen, einen Teil der Kosten für handwerkliche Tätigkeiten in Ihrem Haushalt steuerlich geltend zu machen.

Wenn Sie also unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, um beispielsweise Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände montieren zu lassen, könnten Sie möglicherweise von dieser Steuerermäßigung profitieren.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Bedingungen für die Inanspruchnahme dieser Steuerermäßigung im Paragrafen 35a Absatz 2 Satz 1 ESTG festgelegt sind. Für weitere Informationen und Details empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt zu wenden.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei Fragen zu unterstützen und Ihnen bei der Umsetzung Ihrer handwerklichen Projekte behilflich zu sein.